Sehr geehrten Herrn Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe und Anwaelte/innen in Deutschland, Ich merke, dass in den Greundgesaetz, dass Alle Menschen vo
Sehr geehrten Herrn Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe und Anwaelte/innen in Deutschland,
Ich merke, dass in den Greundgesaetz, dass Alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich bin Amerikaner aber wohne und arbeite in Deutschland (und zahle Steuer hier) und sollte mit diesem Artikel 3 von Willkuerlichketiten von Beamten/innen und alle staatliche ungerichtigen Vorgaengsweise geschutzt worden, aber wie ist es mit meiner Frau, die seit Abril 2009 Schikanenwegens von unfair Prozesse(n) in Deutschland in Ausland bleiben muss. Haben meine Frau und ich Schuetz dagegen?
Lass mich ein Bischen erklaeren.
Seit Juni 2009 in dem Botschaft Deutschlands in Kuwait und bei dem Petitionsausschuss in Hessenlandestag haben meine Frau und ich den Anrechnungsmethoden den Integrationsbeamten in Deutschland in Frage gestellt. Trotzdem haben seit mehrere Monaten meine Frau und ich keinen richtige Hilfe und Justiz miterlebt.
Waehrend diesen Prozesse und auch fruehr haben meine Frau und ich mehrmals unten viele Schwierigkeiten (fuer Buerger und Familien) in Deutschland und Ausland gelitten muessen, wobei die Beamtern mehrmals Fragwuerdigen Methoden eingefuhrt haben.
Richter in Deutschland haben daher Rechnungsmethoden als Rechtswiedrig verurteilt. Habe ich Gruend zu klagen?
• BVerfG, “Anrechnungsmethode”, 5.2.02
Art. 6 I, 3 II GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten “Anrechnungsmethode” bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die “Anrechnungsmethode” ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)
Willkuer in den Ermittlungen des Gesaetzes sowie in den Fallen Beamteruebereinkommen sind auch nicht in Deutschland unerhoert. Habe ich den Recht zu klagen?
• BAG, Werkstudent, 30.8.00 (NZA 2001, 613)
Art. 1 III GG, keine unmittelbare Bindung der Tarifpartner an die Grundrechte, Vorrang der Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) vor dem Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) bei der Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs von Tarifverträgen, Grenze der Willkür;
§ 45 ArbGG, zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht (hier: fehlende Entscheidungserheblichkeit)
Ich weiss noch nicht, ob ich Schmerzengeld irgenwann verlangen soll, aber die tragodische Politik und Vorgaengsweise beim Ablehnung des Visums meiner Frau wird wahrscheinlich im 2009 bis 12.500 Euro meiner Familie kosten. Ausserdem habe ich mehr als 30 bis 60 Stuende mit dem Visumprozess verbracht. Diese Ueberstunden belasstet meine Arbeit sowie Gesundheit.
• BVerfG, “Prinzessinnenprivileg”, 8.3.00 (NJW 2000, 2187)
Art. 3 GG, verfassungsrechtlich unbedenkliche Bemessung von Schmerzensgeld (§ 847 BGB aF, nun § 253 BGB) wegen psychischer Schädigungen im Verhältnis
1. zu der Bemessung des Geldanspruches wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I, 1 I GG) von Prominenten,
2. zu der Bemessung von Schmerzensgeld für physische Schädigungen
Willkuerlichkeit Seites der Behoerden und ihre bevorzuegte Methoden spielen ein rieseger Rolle in den Verlauf des Visumprozesess und in den Prozess des Remonstrierungs im Ausland und im Inland in 2009
• BVerfG, Briefanhaltung durch Ermittlungsrichter, 28.9.99 (NJW 2000, 273)
Art. 3 I GG, Willkürverbot: zur Frage, wann in der analogen Anwendung einer Vorschrift richterliche Willkür liegt (hier bejaht bei der analogen Anwendung von § 119 VI StPO auf den Vollzug der Erzwingungshaft gem. § 70 II StPO, § 171 StVollzG)
Willkuerverbote sollten in Deutschland nicht ueblich (nicht gestattet). Wenn meine Frau Amerikanerin oder aus einen Osteuropaeisches (nicht EU ) Land stammte, haetten sie und ich weniger Willkuer erlebt, aber zur Zeit ist selten etwas als rechtwidrig gegen nicht Europaer in Deutschland von Beamteeranwaeltengeforscht.
Dieses Situation soll und muss sich aendern.
• BVerfG, Fernsehinterview des iranischen Asylbewerbers, 16.10.98 (DVBl 1999, 165)
§ 51 I AuslG, Art. 3 GG, Willkürverbot, sachfremde Erwägungen des Gerichts, Anforderungen an die Begründung
Unfaehigkeiten der Beamter/innen, insbesonderweise wichtige Detailles von meiner Familie des Visumsbefragung und Ablehnung nicht beruecksichtigt.
Im kurzen wird Soziale Gesichtspunkten fuer Familien, wie meine und in ganz Deutschland, nichtmal beruecksichtigt?
• BVerfG, Kindergartengebühr IV, 10.3.98 (BVerfGE 97, 332)
Art. 2 I, Gesetzgebungskompetenz, Art. 75, 105;
Art. 3 I, sachlicher Grund für Gebührenstaffelung, soziale Gesichtspunkte sind berücksichtigungsfähig
Insgesammt verlange ich, dass den Justiz in dem Fall meiner Ehezusammenzeihung ab Sofort Gewaehrungspflichtig realisiert wird.
• BVerwG, Urteilsveröffentlichungen, 26.2.97 (BVerwGE 104, 105)
Art. 3 I GG i.V.m. Art. 5 I 2 GG, Art. 20 III GG, Rechtsstaatsgebot, Justizgewährungspflicht, Demokratiegebot, Gewaltenteilung
und
• BVerfG, § 611a BGB, 16.11.93 (BVerfGE 89, 276)
§ 611a BGB aF, Art. 3 II GG, Anwendung einfachen Rechts, grundrechtliche Schutzpflichten;
§ 611a BGB, “Motivbündel”
Sollten Allgemeines Persoenlichkeitsrechte weder von den Ablehnungen Beamters noch von fragwuerdigen Vorgaengsweise Direkt und Indirekt angetasstet werden?
• BGH, iranisches Sorgerecht, 14.10.92 (BGHZ 120, 29)
Art. 6 EGBGB, Art. 3 II GG, Internationalen Privatrecht, Berücksichtigung der Grundrechte der Kinder, Art. 2 I GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die erweiterte Ablehnung eines Visums fuer meine Frau im Jahr 2009 stoesst Beide den rechten des Einzelnen und der Familien sich zu ernaehren, zu entfalten, zu verwirklichen, unsw.
• BVerfG, Kapitalertragssteuer, 27.6.91 (BVerfGE 84, 239)
Art. 3 I GG, Recht des Einzelnen auf materielle Steuergerechtigkeit, Abgrenzung zu dem nicht gegebenen Anspruch auf “Gleicheit im Unrecht”, gesetzgeberische Pflicht zur Kontrolle der “Steuerehrlichkeit”
Hier habe ich bis jetzt keinen Beweis, aber Willkuerlichkeit scheint in den Fall meiner Ehe und Visum ziemlich ueblich.
• BVerfG, Überlinger Zweitwohnungssteuer, 6.12.83 (BVerfGE 65, 325)
Art. 105 IIa GG, § 6 IV KAG, Aufwandsteuer, Art. 3 I GG, willkürliche Ungleichbehandlung
Keine Beruecksichtigung auf Haertefaellen sind auch nicht von Beamter in meinen Fall nicht gezeigt, obwohl ich wannsinnig viele Ueberstuende leisten muss, und mehrmals nach anderen Kontinenten zu meine Frau fliegen muesste.
• BVerfG, Pflichtexemplar, 14.7.81 (BVerfGE 58, 137)
Art. 14 I GG, Verhältnismäßigkeit, Art. 3 GG, Berücksichtigung von Härtefällen
Fast Niemand hat mir bis Jetzt Hilfe angeboten. Wieso denn nicht? Oftmals habe ich Hilfe(n) gewollte und es verlangt mit Anwaelte/innen von dem Integrationsamt zu sprechen, aber niemals habe ich richtige und Zeitgemaess Auskuenfte sowie weder richtige Rat noch Gespraechsmoeglichkeiten erhalten.
• BVerfG, Gerichtskostenvorschuß, 16.1.60 (BVerfGE 10, 262)
Art. 19 IV, 3, Prozeßkostenhilfe
Ich danke Alle fuer weitere Anweisungen.
Ihr,
http://eslkevin.wordpress.com/2009/11/11/dear-bundesministerin-ursula-von-der-leyen-i-agree-with-you-that-your-ministry-for-family-seniors-women-and-youth-needs-to-take-on-more-of-the-%e2%80%9crentenreform%e2%80%9d-or-%e2%80%9cpension/
Ich merke, dass in den Greundgesaetz, dass Alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich bin Amerikaner aber wohne und arbeite in Deutschland (und zahle Steuer hier) und sollte mit diesem Artikel 3 von Willkuerlichketiten von Beamten/innen und alle staatliche ungerichtigen Vorgaengsweise geschutzt worden, aber wie ist es mit meiner Frau, die seit Abril 2009 Schikanenwegens von unfair Prozesse(n) in Deutschland in Ausland bleiben muss. Haben meine Frau und ich Schuetz dagegen?
Lass mich ein Bischen erklaeren.
Seit Juni 2009 in dem Botschaft Deutschlands in Kuwait und bei dem Petitionsausschuss in Hessenlandestag haben meine Frau und ich den Anrechnungsmethoden den Integrationsbeamten in Deutschland in Frage gestellt. Trotzdem haben seit mehrere Monaten meine Frau und ich keinen richtige Hilfe und Justiz miterlebt.
Waehrend diesen Prozesse und auch fruehr haben meine Frau und ich mehrmals unten viele Schwierigkeiten (fuer Buerger und Familien) in Deutschland und Ausland gelitten muessen, wobei die Beamtern mehrmals Fragwuerdigen Methoden eingefuhrt haben.
Richter in Deutschland haben daher Rechnungsmethoden als Rechtswiedrig verurteilt. Habe ich Gruend zu klagen?
• BVerfG, “Anrechnungsmethode”, 5.2.02
Art. 6 I, 3 II GG, §§ 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten “Anrechnungsmethode” bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die “Anrechnungsmethode” ist vom BGH bereits in der Entscheidung «Familienarbeit der Ehefrau» aufgegeben worden)
Willkuer in den Ermittlungen des Gesaetzes sowie in den Fallen Beamteruebereinkommen sind auch nicht in Deutschland unerhoert. Habe ich den Recht zu klagen?
• BAG, Werkstudent, 30.8.00 (NZA 2001, 613)
Art. 1 III GG, keine unmittelbare Bindung der Tarifpartner an die Grundrechte, Vorrang der Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) vor dem Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) bei der Bestimmung des persönlichen Anwendungsbereichs von Tarifverträgen, Grenze der Willkür;
§ 45 ArbGG, zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht (hier: fehlende Entscheidungserheblichkeit)
Ich weiss noch nicht, ob ich Schmerzengeld irgenwann verlangen soll, aber die tragodische Politik und Vorgaengsweise beim Ablehnung des Visums meiner Frau wird wahrscheinlich im 2009 bis 12.500 Euro meiner Familie kosten. Ausserdem habe ich mehr als 30 bis 60 Stuende mit dem Visumprozess verbracht. Diese Ueberstunden belasstet meine Arbeit sowie Gesundheit.
• BVerfG, “Prinzessinnenprivileg”, 8.3.00 (NJW 2000, 2187)
Art. 3 GG, verfassungsrechtlich unbedenkliche Bemessung von Schmerzensgeld (§ 847 BGB aF, nun § 253 BGB) wegen psychischer Schädigungen im Verhältnis
1. zu der Bemessung des Geldanspruches wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 I, 1 I GG) von Prominenten,
2. zu der Bemessung von Schmerzensgeld für physische Schädigungen
Willkuerlichkeit Seites der Behoerden und ihre bevorzuegte Methoden spielen ein rieseger Rolle in den Verlauf des Visumprozesess und in den Prozess des Remonstrierungs im Ausland und im Inland in 2009
• BVerfG, Briefanhaltung durch Ermittlungsrichter, 28.9.99 (NJW 2000, 273)
Art. 3 I GG, Willkürverbot: zur Frage, wann in der analogen Anwendung einer Vorschrift richterliche Willkür liegt (hier bejaht bei der analogen Anwendung von § 119 VI StPO auf den Vollzug der Erzwingungshaft gem. § 70 II StPO, § 171 StVollzG)
Willkuerverbote sollten in Deutschland nicht ueblich (nicht gestattet). Wenn meine Frau Amerikanerin oder aus einen Osteuropaeisches (nicht EU ) Land stammte, haetten sie und ich weniger Willkuer erlebt, aber zur Zeit ist selten etwas als rechtwidrig gegen nicht Europaer in Deutschland von Beamteeranwaeltengeforscht.
Dieses Situation soll und muss sich aendern.
• BVerfG, Fernsehinterview des iranischen Asylbewerbers, 16.10.98 (DVBl 1999, 165)
§ 51 I AuslG, Art. 3 GG, Willkürverbot, sachfremde Erwägungen des Gerichts, Anforderungen an die Begründung
Unfaehigkeiten der Beamter/innen, insbesonderweise wichtige Detailles von meiner Familie des Visumsbefragung und Ablehnung nicht beruecksichtigt.
Im kurzen wird Soziale Gesichtspunkten fuer Familien, wie meine und in ganz Deutschland, nichtmal beruecksichtigt?
• BVerfG, Kindergartengebühr IV, 10.3.98 (BVerfGE 97, 332)
Art. 2 I, Gesetzgebungskompetenz, Art. 75, 105;
Art. 3 I, sachlicher Grund für Gebührenstaffelung, soziale Gesichtspunkte sind berücksichtigungsfähig
Insgesammt verlange ich, dass den Justiz in dem Fall meiner Ehezusammenzeihung ab Sofort Gewaehrungspflichtig realisiert wird.
• BVerwG, Urteilsveröffentlichungen, 26.2.97 (BVerwGE 104, 105)
Art. 3 I GG i.V.m. Art. 5 I 2 GG, Art. 20 III GG, Rechtsstaatsgebot, Justizgewährungspflicht, Demokratiegebot, Gewaltenteilung
und
• BVerfG, § 611a BGB, 16.11.93 (BVerfGE 89, 276)
§ 611a BGB aF, Art. 3 II GG, Anwendung einfachen Rechts, grundrechtliche Schutzpflichten;
§ 611a BGB, “Motivbündel”
Sollten Allgemeines Persoenlichkeitsrechte weder von den Ablehnungen Beamters noch von fragwuerdigen Vorgaengsweise Direkt und Indirekt angetasstet werden?
• BGH, iranisches Sorgerecht, 14.10.92 (BGHZ 120, 29)
Art. 6 EGBGB, Art. 3 II GG, Internationalen Privatrecht, Berücksichtigung der Grundrechte der Kinder, Art. 2 I GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht
Die erweiterte Ablehnung eines Visums fuer meine Frau im Jahr 2009 stoesst Beide den rechten des Einzelnen und der Familien sich zu ernaehren, zu entfalten, zu verwirklichen, unsw.
• BVerfG, Kapitalertragssteuer, 27.6.91 (BVerfGE 84, 239)
Art. 3 I GG, Recht des Einzelnen auf materielle Steuergerechtigkeit, Abgrenzung zu dem nicht gegebenen Anspruch auf “Gleicheit im Unrecht”, gesetzgeberische Pflicht zur Kontrolle der “Steuerehrlichkeit”
Hier habe ich bis jetzt keinen Beweis, aber Willkuerlichkeit scheint in den Fall meiner Ehe und Visum ziemlich ueblich.
• BVerfG, Überlinger Zweitwohnungssteuer, 6.12.83 (BVerfGE 65, 325)
Art. 105 IIa GG, § 6 IV KAG, Aufwandsteuer, Art. 3 I GG, willkürliche Ungleichbehandlung
Keine Beruecksichtigung auf Haertefaellen sind auch nicht von Beamter in meinen Fall nicht gezeigt, obwohl ich wannsinnig viele Ueberstuende leisten muss, und mehrmals nach anderen Kontinenten zu meine Frau fliegen muesste.
• BVerfG, Pflichtexemplar, 14.7.81 (BVerfGE 58, 137)
Art. 14 I GG, Verhältnismäßigkeit, Art. 3 GG, Berücksichtigung von Härtefällen
Fast Niemand hat mir bis Jetzt Hilfe angeboten. Wieso denn nicht? Oftmals habe ich Hilfe(n) gewollte und es verlangt mit Anwaelte/innen von dem Integrationsamt zu sprechen, aber niemals habe ich richtige und Zeitgemaess Auskuenfte sowie weder richtige Rat noch Gespraechsmoeglichkeiten erhalten.
• BVerfG, Gerichtskostenvorschuß, 16.1.60 (BVerfGE 10, 262)
Art. 19 IV, 3, Prozeßkostenhilfe
Ich danke Alle fuer weitere Anweisungen.
Ihr,
http://eslkevin.wordpress.com/2009/11/11/dear-bundesministerin-ursula-von-der-leyen-i-agree-with-you-that-your-ministry-for-family-seniors-women-and-youth-needs-to-take-on-more-of-the-%e2%80%9crentenreform%e2%80%9d-or-%e2%80%9cpension/
1 Comments:
I received this comment,but the person is not a lawyer with a degree in European or German constitution.
So, I think the illegality of local and national civil service actions need to be brought under law investigation in the Courts. I have pleaded with the Petition Committee in Hessen to demand a court case. They are ignoring their duty.
Dear Mr. Stoda,
thank you very much for your mail to the federal ministry for family affairs, senior citizen, women and youth.
I see your point concerning the demographic factor and the correlation with foreign workers but I’m very sorry for not being able to help you.
Due to the German constitution the administration of the federal foreign laws is in responsibility of the local authorities. In your case this will be the immigration office of Wiesbaden .
Thank you very much for your understanding,
Yours sincerly
Sabine Schulte Beckhausen
________________________
Referat 501
Chancengerechtigkeit, Integration
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Telefon: 0228-9302208
FAX:0228-930-4-2208
E-mail:sabine.schulte-beckhausen@bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
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