ICH BIN ZURUECK IN DER DDR GEKEHRT, ODER? Als ich das Buch, ZWEIHEIMISCH: Bikulturell Leben in Deutschland (Band 579
ICH BIN ZURUECK IN DER DDR GEKEHRT, ODER?
KEVIN ANTHONY STODA, Wiesbaden
Als ich das Buch, ZWEIHEIMISCH: Bikulturell Leben in Deutschland (Band 579
BPB,2006), gelesen habe, merkte ich auf Seiten 53-54 das folgende Zitat.
http://www.socialnet.de/rezensionen/4483.php
“Wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Arbeitskraefte angeworben: Waehrend mehr als 2,7 Millionen Menschen, die in den Jahren zwischen 1949 und bis zum Mauerrbau 1961 von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland uebergesiedelt waren, den stetig steigenden Bedarf an Arbeitskraeften in Westen noch deckten, wurden danach Anwerbevertraege mit suedeuropaischen Staaten abgeschlossen. Arbeitnehmer wurden so offiziell im Ausland rekrutiert.”
Der naechste Teil des Zitates hat mir dennoch erstmals klargemacht, dass mein jetziges Visum in Hessen (nehmlich in dem Bundesrepublikdeutschlands) in 2009, bsw. mein Visum und meine Arbeitserlaubnis hier in Hessen zu arbeiten, ein Visum und die Arbeitserlaubnis, die man in der DDR um Jahr 1985 als Auslaender normaleweise bekommen hatte.
Damals, in den 80er Jahren, “[d]ie Arbeitsmigration in die DDR hingegen wurde totgeschwiegen oder als Ausbildungswanderung bezeichnet. 1989 lebten noch 190000 Auslaender in der DDR, die meisten davon stammten aus befreundeten sozialistischen Laendern, wie etwa 59000 Arbeitskraefte aus Vietnam und 15000 aus Mosambik. Diese Arbeitskraefte uebten, aehnlich wie die so genannten ‘Gastarbeiter’ in der Bundesrepublik , in der Regel Arbeiten aus, die von den Einheimischen wenig geschaetzt wurden. Probleme entstanden vor allem dann, wenn sie Buergerinnen und Buerger der DDR heiraten wollten: Die Arbeiter kamen auf der Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen in die DDR. Sie wurden im Rotationsprinzip in den Betrieben eingesetzt und erhielten nur kurzfristige Vertraege. In der Regel waren sie fuer diese Zeit an einen einzigen Betrieb gebunden. In den staatlichen Vereinbarungen war geregelt, welches Gehalt die Beschaeftigten erhielten und welcher Anteil davon an die Herkunftsstaaten abgefuehrt werden musste. Nach Ablauf der Vertraege hatten sie in ihr Heimatland zurueckzukehren. Familienzusammenfuehrung war in der Migrationsregelung der DDR nicht vorgesehen. Die dort lebenden Auslaender hatten ein niedriges gesellschaftliches Ansehen und weder politische noch gewerkschaftliche Einflussmoeglichkeiten. Oeffentliche Diskussionenen ueber die Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Beschaeftigten gab es in der DDR nicht. Offizielle Dokumente, Vertraege und Vereinbarungen wurden bis zur Wende unter Verschluss gehalten.”
Hier sind eine von den Aehnlichkeiten fuer mich und meine philipinische Braut, die bis jetzt keinen Einreise genehmigung erhalten hat, obwohl ich seit 4, Januar 2009 in Hessen eingereist bin:
(1) Meine Firme wurde im Januar, Februar, und Maerz 2009 von dem Integrationsamt oder Arbeitsvisumbeamtern mehrmals Unter drueckt gesetzt, um beiden mein Arbeitsvertrag (Angeboten) sowie den Antrag meines Visums zuaendern.
(2) Am Ende Maerz 2009 hatte ich von dem Wiesbaden Integrationsamt ein extreme-eingeschraenkte Visum erhhalten, aehnlich wie was man als Auslaender in der DDRzeit der 80er Jahren erhalten.
(3) Teils wegen dieses sehr eingeschraenkte Visum hatte das Wiesbadener Integrationsamt das Ehevisa fuer meine Frau am Ende Junis 2009 abgelehnt.
(4) Obwohl ich mich sehr angestrengt habe, bis jetzt (Oktober 2009) dieses eingeschraenkten Visum nur Teils veraendern koennen.
Meine Frau ist immer noch nicht hier. Ich habe kaum Glaube mehr, dass im Februar oder Maerz 2010 das Wiesbadener Integrationsamt mein jetzige Visum verlaengern wird.
Im Kurzen ist es etwa deutlich, dass das jetzigen BRD Visum-System fuer Auslaender ist nun im 2009 der DDR system zu aehnlich, in dem viele Visums zu sehr Eingeschraenkt sind.
KEVIN ANTHONY STODA, Wiesbaden
Als ich das Buch, ZWEIHEIMISCH: Bikulturell Leben in Deutschland (Band 579
BPB,2006), gelesen habe, merkte ich auf Seiten 53-54 das folgende Zitat.
http://www.socialnet.de/rezensionen/4483.php
“Wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Arbeitskraefte angeworben: Waehrend mehr als 2,7 Millionen Menschen, die in den Jahren zwischen 1949 und bis zum Mauerrbau 1961 von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland uebergesiedelt waren, den stetig steigenden Bedarf an Arbeitskraeften in Westen noch deckten, wurden danach Anwerbevertraege mit suedeuropaischen Staaten abgeschlossen. Arbeitnehmer wurden so offiziell im Ausland rekrutiert.”
Der naechste Teil des Zitates hat mir dennoch erstmals klargemacht, dass mein jetziges Visum in Hessen (nehmlich in dem Bundesrepublikdeutschlands) in 2009, bsw. mein Visum und meine Arbeitserlaubnis hier in Hessen zu arbeiten, ein Visum und die Arbeitserlaubnis, die man in der DDR um Jahr 1985 als Auslaender normaleweise bekommen hatte.
Damals, in den 80er Jahren, “[d]ie Arbeitsmigration in die DDR hingegen wurde totgeschwiegen oder als Ausbildungswanderung bezeichnet. 1989 lebten noch 190000 Auslaender in der DDR, die meisten davon stammten aus befreundeten sozialistischen Laendern, wie etwa 59000 Arbeitskraefte aus Vietnam und 15000 aus Mosambik. Diese Arbeitskraefte uebten, aehnlich wie die so genannten ‘Gastarbeiter’ in der Bundesrepublik , in der Regel Arbeiten aus, die von den Einheimischen wenig geschaetzt wurden. Probleme entstanden vor allem dann, wenn sie Buergerinnen und Buerger der DDR heiraten wollten: Die Arbeiter kamen auf der Basis zwischenstaatlicher Vereinbarungen in die DDR. Sie wurden im Rotationsprinzip in den Betrieben eingesetzt und erhielten nur kurzfristige Vertraege. In der Regel waren sie fuer diese Zeit an einen einzigen Betrieb gebunden. In den staatlichen Vereinbarungen war geregelt, welches Gehalt die Beschaeftigten erhielten und welcher Anteil davon an die Herkunftsstaaten abgefuehrt werden musste. Nach Ablauf der Vertraege hatten sie in ihr Heimatland zurueckzukehren. Familienzusammenfuehrung war in der Migrationsregelung der DDR nicht vorgesehen. Die dort lebenden Auslaender hatten ein niedriges gesellschaftliches Ansehen und weder politische noch gewerkschaftliche Einflussmoeglichkeiten. Oeffentliche Diskussionenen ueber die Lebens- und Arbeitsbedingungen dieser Beschaeftigten gab es in der DDR nicht. Offizielle Dokumente, Vertraege und Vereinbarungen wurden bis zur Wende unter Verschluss gehalten.”
Hier sind eine von den Aehnlichkeiten fuer mich und meine philipinische Braut, die bis jetzt keinen Einreise genehmigung erhalten hat, obwohl ich seit 4, Januar 2009 in Hessen eingereist bin:
(1) Meine Firme wurde im Januar, Februar, und Maerz 2009 von dem Integrationsamt oder Arbeitsvisumbeamtern mehrmals Unter drueckt gesetzt, um beiden mein Arbeitsvertrag (Angeboten) sowie den Antrag meines Visums zuaendern.
(2) Am Ende Maerz 2009 hatte ich von dem Wiesbaden Integrationsamt ein extreme-eingeschraenkte Visum erhhalten, aehnlich wie was man als Auslaender in der DDRzeit der 80er Jahren erhalten.
(3) Teils wegen dieses sehr eingeschraenkte Visum hatte das Wiesbadener Integrationsamt das Ehevisa fuer meine Frau am Ende Junis 2009 abgelehnt.
(4) Obwohl ich mich sehr angestrengt habe, bis jetzt (Oktober 2009) dieses eingeschraenkten Visum nur Teils veraendern koennen.
Meine Frau ist immer noch nicht hier. Ich habe kaum Glaube mehr, dass im Februar oder Maerz 2010 das Wiesbadener Integrationsamt mein jetzige Visum verlaengern wird.
Im Kurzen ist es etwa deutlich, dass das jetzigen BRD Visum-System fuer Auslaender ist nun im 2009 der DDR system zu aehnlich, in dem viele Visums zu sehr Eingeschraenkt sind.
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